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Zu kopierenden Text zur Signaturanfrage hinzufügen
Beim Erstellen einer neuen Signaturanfrage können Sie Texteingabefelder verwenden, um den/die Unterzeichner:in dazu aufzufordern, einen Text einzugeben. So gehen Sie dafür vor:
Fügen Sie ein „Texteingabe“-Feld hinzu.
Fügen Sie eine Aufforderung wie „Kopieren Sie den folgenden Text“ in das Fragefeld ein, damit der/die Unterzeichner:in weiß, was erwartet wird.
Fügen Sie in den Text, den der/die Unterzeichner:in kopieren soll, in das Anweisungsfeld ein.
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Antwortbereich an den Text der Anweisungen anpassen“. Dadurch wird das Textfeld genau so groß wie das Feld des zu kopierenden Texts, was dem/der Unterzeichner:in das Kopieren und Einfügen des Textes ermöglicht.
Denken Sie daran, das Textfeld als erforderlich zu kennzeichnen, wenn Sie nicht möchten, dass der/die Unterzeichner:in unterschreibt, ohne das Feld ausgefüllt zu haben.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht überprüfen, ob der/die Unterzeichner:in den Text kopiert und eingefügt hat. Der/die Absender:in ist dafür verantwortlich, dies zu überprüfen. Sobald alle Unterzeichner:innen Ihre Dokumente unterschrieben haben, können Sie eine Datei herunterladen, die alle Informationen zu den ihnen zugewiesenen Feldern enthält.
Was bedeutet das für den/die Unterzeichner:in?
Texteingabefelder werden im ersten Schritt des Signaturvorgangs ausgefüllt. Die Unterzeichner:innen werden dazu aufgefordert, die Fragen zu beantworten, die Sie bei der Erstellung der Textfelder festgelegt haben.
In diesem Anwendungsfall sehen sie die Aufforderung „Kopieren Sie den folgenden Text“, gefolgt von dem Text, den Sie den Anweisungen hinzugefügt haben.
Bitte beachten Sie, dass die Unterzeichner:innen die Dokumente in diesem Schritt herunterladen können, um bei Bedarf mehr Kontext zu erhalten, der Schritt aber nicht übersprungen werden kann.
Der vom Unterzeichner/von der Unterzeichnerin kopierte Text erscheint auf dem unterschriebenen Dokument an der Stelle, an der Sie das Textfeld eingerichtet haben.
Wann sollten Sie den zu kopierenden Text verwenden?
Diese Funktion kann besonders nützlich sein, wenn Sie eine Immobilienfirma sind.
Seit dem 1. Januar 2022 erlaubt eine neue Regelung die Unterzeichnung von Bürgschaftsvereinbarungen (actes de cautionnement auf 🇫🇷) mit einer elektronischen Signatur. Der dafür benötigte Text, der vorher handschriftlich kopiert werden musste, kann jetzt getippt werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie in unserem Blogartikel (auf Französisch).
Sobald die Teilnehmer:innen Ihre Dokumente unterschrieben haben, können Sie eine Datei mit allen Informationen zu den ihnen zugewiesenen Feldern herunterladen.