Nein! Es ist die elektronische Signatur, die Rechtskraft besitzt und nicht das Unterschriftsbild.
Dies ist sicherlich einer der Hauptunterschiede zwischen der handschriftlichen Unterschrift und der elektronischen Signatur. Das Bild der sichtbaren Unterschrift ist im Wesentlichen psychologisch und kosmetisch. Es visualisiert nur die Zustimmung des Unterzeichners.
Es ist die elektronische Signatur, die dank eines kryptografischen Verfahrens, das immateriell und unsichtbar in das PDF-Dokumentenformat integriert ist, den rechtlichen Wert ausmacht.