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Ist ein e-signiertes und dann ausgedrucktes Dokument gültig?
Ist ein e-signiertes und dann ausgedrucktes Dokument gültig?
Ferdinand avatar
Verfasst von Ferdinand
Vor über 9 Monaten aktualisiert

Die elektronische Unterschrift wird auf Ihrem digitalen Dokument im PDF-Format eingebettet.

Nur dieses PDF-Dokument gilt als Original und hat rechtlichen Wert.

Auch eine elektronische Kopie des signierten Dokuments ist ein Original, wenn sie nicht verändert wurde.

Wenn Sie Ihr elektronisch signiertes Dokument ausdrucken wollen, haben Sie ein Duplikat. Dieses Duplikat hat nicht denselben Rechtswert

Zur Erinnerung: Das Unterschriftsbild auf dem Dokument ist rein "kosmetisch". Es visualisiert die Zustimmung des Unterzeichners, hat aber keine rechtliche Bedeutung. Es ist das in das PDF-Dokument integrierte elektronische Zertifikat, mit dem signiert wird und das die Unleugbarkeit und Integrität des Dokuments sicherstellt.

Wenn Sie also ein Original vorlegen müssen, sollte das elektronisch signierte PDF-Dokument digital gesendet werden.

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