Das Bild der Unterschrift auf einem Dokument ist "kosmetisch". Es verdeutlicht die Zustimmung des Unterzeichners, hat aber keinen rechtlichen Wert. Die elektronische Signatur hingegen, die einen rechtlichen Wert hat, ist ein kryptographischer Prozess, immateriell und unsichtbar, der in das PDF-Dokumentenformat integriert ist.
Das bedeutet, dass ein elektronisch signiertes Dokument auch dann existieren kann, wenn keine visuelle Unterschrift vorhanden ist. Dies ist einer der Hauptunterschiede zwischen einer handschriftlichen Unterschrift und einer elektronischen Signatur.
Wenn Sie Ihr digitales Dokument im PDF-Format elektronisch signieren, gilt nur dieses PDF-Dokument als Original und ist rechtlich bindend.
Jede elektronische Kopie des signierten Dokuments ist ebenfalls ein Original, wenn dieses nicht verändert wurde. Wenn Sie jedoch das Originaldokument verändern und die Unterschriftsbilder entfernen oder verschieben, gefährdet dies die Integrität des Dokuments und der elektronischen Unterschriften. Dieses Duplikat hat dann keinen rechtlichen Wert mehr.
Einige PDF-Viewer (z.B. der MAC OS Viewer) erlauben es Ihnen, das Dokument zu verändern, auch wenn es geschützt ist, da diese Viewer nicht den PDF-Standards entsprechen.Wenn Sie solche Viewer weiterhin verwenden möchten, sollten Sie das Originaldokument unverändert lassen. Wir empfehlen dringend, einen Viewer wie Acrobat Reader oder Foxit Reader zu verwenden, mit dem es deutlich schwieriger ist, ein elektronisch signiertes Dokument zu ändern.
Sollten Sie dennoch aus Versehen eine Signatur oder das Dokument bewegt/verändert haben und somit das Original beschädigt haben, können Sie sich jederzeit das Original neu herunterladen. Nutzen Sie hierfür den Link, den Yousign Ihnen nach der Signatur per Mail sendet oder fragen Sie den Versender des Dokuments.
Wenn Sie mehr wissen möchten, lesen Sie unseren Artikel: e-Signatur: Was ist das?