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Regeln für die QES-Identitätsprüfung
Regeln für die QES-Identitätsprüfung
Ferdinand avatar
Verfasst von Ferdinand
Diese Woche aktualisiert

📖 Inhaltsverzeichnis

QES-Identitätsprüfungsregeln


Die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) beginnt mit einer genauen Identitätsprüfung. Dieser Prozess vergleicht die angegebene Identität des Unterzeichners mit den Angaben, die aus seinem offiziellen Ausweisdokument extrahiert werden, einschließlich Vor- und Nachnamen.

Der Namensabgleich kann allerdings aufgrund von verschiedenen Namenskonventionen, nationalen Besonderheiten und verschiedenen Formatierungsstilen schwierig sein. In diesem Artikel finden Sie die Regeln, nach denen die QES-Identitätsprüfung funktioniert, damit Nutzer:innen diese Schwierigkeiten umgehen und einen nahtlosen Signaturablauf sicherstellen können.

Akzeptierte Dokumente


Bevor Sie mit dem Prozess beginnen, sollten Sie beachten, dass nur die folgenden Ausweisdokumente für den Namensabgleich erlaubt sind:

  • Personalausweis

  • Reisepass

  • Aufenthaltstitel

Vorläufige Eingangsbestätigungen über einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel werden für den Namensabgleich nicht akzeptiert.

Formatierungsregeln für die Identitätsprüfung


Um eine akkurate Identitätsprüfung sicherzustellen, müssen Sie die folgenden Formatierungsregeln für Vor- und Nachnamen beachten:

  1. Groß- und Kleinschreibung

    • Namen können entweder klein oder groß geschrieben werden, ohne dass dies den Namensabgleich beeinträchtigt.

  2. Sonderzeichen

    • Lateinische Sonderzeichen (z. B. à, é, ç) werden für die Verifizierung in ihre Grundform normalisiert (a, e, c).

      • Beispiel: „José“ → „Jose“

  3. Bindestriche und Apostrophe

    • Bindestriche ( - ) und Apostrophe ( ’ ) können durch Leerzeichen ersetzt werden.

      • Beispiel: „Eva-Maria“ → „Eva Maria“

      • Beispiel: „N’O“ → „N O“

  4. Mehrere Alphabete

    • Falls ein Ausweisdokument Namen in sowohl lateinischer Schrift als auch nicht-lateinischer Schrift enthält (z. B. kyrillisch, arabisch, chinesisch), dann darf nur die lateinische Version verwendet werden.

      • Beispiel: Für den Namen „ОБРАЗЕЦ TESTER“ nutzen Sie „OBRAZETS“ (Vorname) und „TESTER“ (Nachname).

Verifizierung des Vornamens


  1. Vorname

    • Der angegebene Vorname muss genau mit einem der Vornamen auf dem Ausweisdokument übereinstimmen.

      • Beispiele erfolgreicher Übereinstimmungen:

        • Auf dem Dokument steht „Eva-Maria Alexandra“

        • Angegeben: „Eva-Maria“ oder „Alexandra“

      • Beispiele fehlgeschlagener Übereinstimmungen:

        • Angegeben: „Eva-Maria, Alexandra“ (zwei Übereinstimmungen erkannt).

Doppelnamen werden manchmal ohne Bindestriche geschrieben. Zum Beispiel:

  • Jean-François“ erscheint eventuell als „Jean François“ auf einem Ausweisdokument.

Wenn dies der Fall ist, behandelt der Dokumenten-Parsingprozess die beiden Wörter als getrennte Vornamen. Um eine erfolgreiche Identitätsprüfung sicherzustellen, sollte nur das erste Wort des Vornamens angegeben werden.

  • Beispiel: Auf dem Dokument steht „Jean François“. Bitte geben Sie nur den Vornamen „Jean“ an.

Ausnahmen zu Namenstrennungsregeln


Manche Ausweisdokumente befolgen nicht die Standardregel, dass Leerzeichen als Trennzeichen behandelt werden. In diesen Fällen müssen alle Zeichen vor dem ersten erwarteten Trennzeichen (z. B. einem Komma) komplett ausgeschrieben werden.

Beispiel:

Für einen französischen Reisepass oder einen französischen Personalausweis (CNI):

  • Wenn das Ausweisdokument die Vornamen „Jean François“ und „Baptiste“ als „Jean François, Baptiste“ angibt, dann muss der Vorname als „Jean François“ angegeben werden.

  • Hier wird das Komma und nicht das Leerzeichen als Trennzeichen behandelt.

Andere Ausweisdokumente mit ähnlichen Ausnahmen:

  • Spanischer Personalausweis (DNI)

  • Rumänischer Personalausweis

  • Spanischer Reisepass

Bei diesen Ausweisdokumenten sind Leerzeichen keine Trennzeichen. Falls die Vornamen durch ein Leerzeichen getrennt sind, müssen all diese Vornamen angegeben werden.

Liste der Namenstrennzeichen

Dieser Abschnitt listet die Zeichen auf, die während der Identitätsprüfung als Trennzeichen erkannt werden, um sicherzustellen, dass die Namen auf den Ausweisdokumenten richtig interpretiert werden.

Die Liste der Trennzeichen ist unten angegeben:

Land

Dokument

Version

Vornamen Trennzeichen

ARG

Reisepass

P7, P8

,

CHL

Reisepass

P4

,

COL

Reisepass

P10

,

DNK

Reisepass

P9, P12, P13

,

DNK

Aufenthaltstitel

RP2, RP4

,

ESP

ID

I4, I5, I6

,

ESP

Reisepass

P3, P5

,

ESP

Aufenthaltstitel

RP19

,

FRA

ID

I5

,

FRA

Reisepass

P3

,

ITA

ID

I7, I6

,

ITA

Aufenthaltstitel

RP1, RP4,RP5, RP6

,

MEX

Reisepass

P6

,

PER

Reisepass

P6

,

VEN

Reisepass

P6

,

Überprüfung des Nachnamens


Um eine erfolgreiche Identitätsprüfung sicherzustellen, muss der Nachname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin die folgenden Regeln erfüllen:

1. Übereinstimmung mit genau einem Namen

  • Der angegebene Nachname muss entweder mit dem Geburtsnamen oder mit dem aktuellen Nachnamen im Nachnamensfeld des Ausweisdokuments übereinstimmen.

2. Wählen Sie nur einen Nachnamen, wenn beide angegeben sind

  • Wenn sowohl der Geburtsname als auch der aktuelle Nachname auf dem Ausweisdokument stehen, dann sollte nur einer der beiden angegeben werden.

    • Beispiel: Wenn auf dem Dokument „GABLER MUSTERMANN“ steht, dann können Sie entweder „GABLER“oder „MUSTERMANN“ angeben.

    • Die Angabe eines zusammengesetzten Namens wie „GABLER-MUSTERMANN“ resultiert in einer fehlgeschlagenen Verifizierung.

3. Namen mit mehreren Wörtern

  • Nachnamen, die mehrere Wörter enthalten (z. B. „VAN DEN DRIES“) müssen komplett und als ein einziger Nachname angegeben werden.

4. Signaturzertifikat

  • Unter der Voraussetzung, dass die angegebenen Namen mit den Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmen, ist der Name, der auf dem Zertifikat erscheint, der, den Sie angegeben haben – egal, ob es sich dabei um den Geburtsnamen oder den aktuellen Nachnamen handelt.

Ehren-, Adels- oder Doktortitel


Bürger:innen mancher europäischer Länder tragen Ehrentitel (z. B. „Baron“, „Dr.“), die im Nachnamensfeld ihres Ausweisdokuments vor dem Nachnamen angegeben sind.

Diese Titel sollten nicht einbezogen werden, wenn Sie die Identität des Unterzeichners/der Unterzeichnerin angeben. Für den Abgleich mit dem Ausweisdokument sollten nur der Vor- und Nachname angegeben werden.

Eine sorgfältige Identitätsprüfung ist wichtig, um einen erfolgreichen Prozess bei der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) sicherzustellen. Indem Sie die Richtlinien zur Angabe von Namen befolgen, die Regeln für den Abgleich mit dem Ausweisdokument verstehen und die Formatierungsanforderungen erfüllen, helfen Sie dabei, eine reibungslose Verifizierung und die Konformität mit den Gesetzen zu gewährleisten.

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