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QES-Identitätsprüfungsregeln
Die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) beginnt mit einer genauen Identitätsprüfung. Dieser Prozess vergleicht die angegebene Identität des Unterzeichners mit den Angaben, die aus seinem offiziellen Ausweisdokument extrahiert werden, einschließlich Vor- und Nachnamen.
Der Namensabgleich kann allerdings aufgrund von verschiedenen Namenskonventionen, nationalen Besonderheiten und verschiedenen Formatierungsstilen schwierig sein. In diesem Artikel finden Sie die Regeln, nach denen die QES-Identitätsprüfung funktioniert, damit Nutzer:innen diese Schwierigkeiten umgehen und einen nahtlosen Signaturablauf sicherstellen können.
Akzeptierte Dokumente
Bevor Sie mit dem Prozess beginnen, sollten Sie beachten, dass nur die folgenden Ausweisdokumente für den Namensabgleich erlaubt sind:
Personalausweis
Reisepass
Aufenthaltstitel
Vorläufige Eingangsbestätigungen über einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel werden für den Namensabgleich nicht akzeptiert.
Formatierungsregeln für die Identitätsprüfung
Um eine akkurate Identitätsprüfung sicherzustellen, müssen Sie die folgenden Formatierungsregeln für Vor- und Nachnamen beachten:
Groß- und Kleinschreibung
Namen können entweder klein oder groß geschrieben werden, ohne dass dies den Namensabgleich beeinträchtigt.
Sonderzeichen
Lateinische Sonderzeichen (z. B. à, é, ç) werden für die Verifizierung in ihre Grundform normalisiert (a, e, c).
Beispiel: „José“ → „Jose“
Bindestriche und Apostrophe
Bindestriche ( - ) und Apostrophe ( ’ ) können durch Leerzeichen ersetzt werden.
Beispiel: „Eva-Maria“ → „Eva Maria“
Beispiel: „N’O“ → „N O“
Mehrere Alphabete
Falls ein Ausweisdokument Namen in sowohl lateinischer Schrift als auch nicht-lateinischer Schrift enthält (z. B. kyrillisch, arabisch, chinesisch), dann darf nur die lateinische Version verwendet werden.
Beispiel: Für den Namen „ОБРАЗЕЦ TESTER“ nutzen Sie „OBRAZETS“ (Vorname) und „TESTER“ (Nachname).
Verifizierung des Vornamens
Der in der Signaturanfrage angegebene Vorname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin muss genau einem der aus dem Ausweisdokument extrahierten Vornamen oder einer gültigen Kombination dieser Vornamen entsprechen.
Zum Beispiel:Entweder „Maëlys-Gaëlle“ oder „Marie“ können einzeln verwendet werden.
Auch eine Kombination ist erlaubt („Maëlys-Gaëlle Marie“ oder „Marie Maëlys-Gaëlle“).
Der Bindestrich ist für einen einzigen Vornamen optional („Maëlys Gaëlle“ ist gültig), bei mehreren Vornamen aber verpflichtend („Maëlys Gaëlle Alexandra“ ist ungültig; nur „Maëlys-Gaëlle Alexandra“ oder „Alexandra Maëlys-Gaëlle“ werden akzeptiert).
Wir empfehlen dringend, nur einen Vornamen in den Unterzeichnerangaben zu verwenden, um Probleme mit falschen Kombinationen zu vermeiden.
Zusammengesetzte Vornamen werden auf manchen Ausweisdokumenten ohne Bindestrich geschrieben.
z. B. „Jean-François“ wird manchmal als „Jean François“ auf dem verwendeten Ausweisdokument geschrieben. Wenn dies der Fall ist, behandelt der Dokumenten-Parsingprozess die beiden Wörter als 2 verschiedene Vornamen. Für solche Unterzeichner:innen sollte nur das erste Wort des Vornamens angegeben werden (z. B. „Jean“ in diesem Fall).
Einige Ausweisdokumente werden der obigen Regel nicht gerecht. Ein Leerzeichen wird nicht als Trennzeichen interpretiert, weswegen alles, was vor dem ersten Trennzeichen steht, ausgeschrieben werden muss.
z. B. in einem französischen Reisepass wird eine Unterzeichnerin mit den beiden Vornamen „Jean François“ und „Baptiste“ auf dem Ausweisdokument als „Jean François, Baptiste“ geschrieben. Hier wird erwartet, dass „Jean François“ vollständig angegeben wird, da dies die Zeichenfolge vor dem Komma und somit dem erwarteten Trennzeichen ist.
Liste der Namenstrennzeichen
Dieser Abschnitt listet die Zeichen auf, die während der Identitätsprüfung als Trennzeichen erkannt werden, um sicherzustellen, dass die Namen auf den Ausweisdokumenten richtig interpretiert werden.
Die Liste der Trennzeichen ist unten angegeben:
Land | Dokument | Version | Vornamen Trennzeichen |
ARG | Reisepass | P7, P8 | , |
CHL | Reisepass | P4 | , |
COL | Reisepass | P10 | , |
DNK | Reisepass | P9, P12, P13 | , |
DNK | Aufenthaltstitel | RP2, RP4 | , |
ESP | ID | I4, I5, I6 | , |
ESP | Reisepass | P3, P5 | , |
ESP | Aufenthaltstitel | RP19 | , |
FRA | ID | I5 | , |
FRA | Reisepass | P3 | , |
ITA | ID | I7, I6 | , |
ITA | Aufenthaltstitel | RP1, RP4,RP5, RP6 | , |
MEX | Reisepass | P6 | , |
PER | Reisepass | P6 | , |
VEN | Reisepass | P6 | , |
Überprüfung des Nachnamens
Um eine erfolgreiche Identitätsprüfung sicherzustellen, muss der Nachname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin die folgenden Regeln erfüllen:
1. Übereinstimmung mit genau einem Namen
Der angegebene Nachname muss entweder mit dem Geburtsnamen oder mit dem aktuellen Nachnamen im Nachnamensfeld des Ausweisdokuments übereinstimmen.
2. Wählen Sie nur einen Nachnamen, wenn beide angegeben sind
Wenn sowohl der Geburtsname als auch der aktuelle Nachname auf dem Ausweisdokument stehen, dann sollte nur einer der beiden angegeben werden.
Beispiel: Wenn auf dem Dokument „GABLER MUSTERMANN“ steht, dann können Sie entweder „GABLER“oder „MUSTERMANN“ angeben.
Die Angabe eines zusammengesetzten Namens wie „GABLER-MUSTERMANN“ resultiert in einer fehlgeschlagenen Verifizierung.
3. Namen mit mehreren Wörtern
Nachnamen, die mehrere Wörter enthalten (z. B. „VAN DEN DRIES“) müssen komplett und als ein einziger Nachname angegeben werden.
4. Signaturzertifikat
Unter der Voraussetzung, dass die angegebenen Namen mit den Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmen, ist der Name, der auf dem Zertifikat erscheint, der, den Sie angegeben haben – egal, ob es sich dabei um den Geburtsnamen oder den aktuellen Nachnamen handelt.
Ehren-, Adels- oder Doktortitel
Bürger:innen mancher europäischer Länder tragen Ehrentitel (z. B. „Baron“, „Dr.“), die im Nachnamensfeld ihres Ausweisdokuments vor dem Nachnamen angegeben sind.
Diese Titel sollten nicht einbezogen werden, wenn Sie die Identität des Unterzeichners/der Unterzeichnerin angeben. Für den Abgleich mit dem Ausweisdokument sollten nur der Vor- und Nachname angegeben werden.
Eine sorgfältige Identitätsprüfung ist wichtig, um einen erfolgreichen Prozess bei der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) sicherzustellen. Indem Sie die Richtlinien zur Angabe von Namen befolgen, die Regeln für den Abgleich mit dem Ausweisdokument verstehen und die Formatierungsanforderungen erfüllen, helfen Sie dabei, eine reibungslose Verifizierung und die Konformität mit den Gesetzen zu gewährleisten.