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Regeln für die QES-Identitätsprüfung
Regeln für die QES-Identitätsprüfung
Ferdinand avatar
Verfasst von Ferdinand
Vor über 2 Monaten aktualisiert

📖 Inhaltsverzeichnis

Die Identitätsprüfung der QES-Unterzeichner:innen basiert auf einem Abgleich zwischen der angegebenen Unterzeichneridentität und der aus dem Ausweisdokument des Unterzeichners/der Unterzeichnerin extrahierten Identität (auf dem Ausweisdokument angezeigte Vor- und Nachnamen).

Dieser Abgleich ist nicht immer einfach, da es nationale Besonderheiten und eine Vielzahl möglicher Namensformate gibt.

Parsing der Zeichen


  • Vor- und Nachnamen können entweder in Klein- oder Großbuchstaben angegeben werden.

  • Lateinische Sonderzeichen (à, é, ç …) können auch in ihrer normalisierten Form (a, e, c …) geschrieben werden. Wenn solche Zeichen aus einem Ausweisdokument extrahiert werden, erfolgt die Transliteration basierend auf den ICAO-Spezifikationen (Dokument 9303 Teil 3).

  • Bindestriche (-) können in Leerzeichen umgewandelt werden. Somit kann ein Vor- oder Nachname mit einem Leerzeichen anstelle eines Bindestrichs angegeben werden.

  • Apostrophe (N’O) können in Leerzeichen umgewandelt werden (N O). Somit kann ein Vor- oder Nachname mit einem Leerzeichen anstelle eines Apostrophs angegeben werden.

  • Bei der Bearbeitung von Unterzeichner:innen mit Ausweisdokumenten, die Vor- und Nachnamen in lateinischer und anderen Alphabeten (Kyrillisch, Arabisch, Chinesisch, …) anzeigen, muss die lateinische Version verwendet werden. Im folgenden Beispiel sollten „OBRAZETS“ und „TESTER“ als Vor- und Nachnamen verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Unterzeichnername, der im Signaturfeld des Dokuments der Person angezeigt wird, aufgrund dieser Parsing-Regeln optisch nicht genau mit dem Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmen wird. Dies ist kein Problem, da die elektronische Signatur, die dem Dokument angehängt ist, den „echten“, eingetragenen Namen enthält, der aus den Ausweisdokumenten des Unterzeichners/der Unterzeichnerin extrahiert wurde. Es ist diese elektronische Signatur, die rechtsgültig ist (das Signaturbild ist nur ein visueller Hinweis).

Abgleich des Vornamens


  • Der Vorname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin muss genau mit einem der extrahierten Vornamen aus dem Ausweisdokument übereinstimmen. Im folgenden Beispiel können entweder der erste („Maëlys-Gaelle“) oder der zweite („Marie“) Vorname in den Unterzeichnerdaten angegeben werden. In beiden Fällen wird der Abgleich erfolgreich sein (genau eine Übereinstimmung). Die Angabe von „Maëlis-Gaëlle, Marie“ führt jedoch zu einer fehlgeschlagenen Identifikation (zwei Übereinstimmungen).

  • Zusammengesetzte Vornamen werden manchmal ohne Bindestriche geschrieben

    • z. B. wird „Eva-Maria“ manchmal als „Eva Maria“ geschrieben. In diesem Fall wird das Parsing des Ausweisdokuments diese 2 Wörter als 2 verschiedene Vornamen behandeln. Für solche Unterzeichner:innen sollte nur das erste Wort ihres Vornamens angegeben werden (in diesem Fall z. B. „Eva“).

Einige Ausweisdokumente entsprechen nicht der obigen Regel. Ein Leerzeichen wird nicht als Trennzeichen interpretiert, sodass alles vor dem ersten erwarteten Trennzeichen geschrieben werden muss.

Z. B. bei einem französischen Reisepass oder Personalausweis (CNI) hat ein Unterzeichner zwei Vornamen „Jean François“ und „Baptiste“, die im Identitätsdokument als „Jean François, Baptiste“ geschrieben werden. Es wird erwartet, dass „Jean François“ vollständig geschrieben wird, da es die Zeichenfolge vor dem Komma ist, das als Trennzeichen erwartet wird.

  • Leerzeichen werden nicht als Trennzeichen betrachtet. Wenn Vornamen durch ein Leerzeichen getrennt sind, müssen alle Vornamen angegeben werden.

Andere Dokumente mit der gleichen Ausnahme:

  • Spanischer Personalausweis (Spanien)

  • Rumänischer Personalausweis (Rumänien)

  • Spanischer Reisepass (Spanien)

Die Liste der Trennzeichen ist unten festgelegt:

Land

Dokument

Version

Vornamen Trennzeichen

ARG

Reisepass

P7, P8

,

CHL

Reisepass

P4

,

COL

Reisepass

P10

,

DNK

Reisepass

P9, P12, P13

,

DNK

Aufenthaltstitel

RP2, RP4

,

ESP

ID

I4, I5, I6

,

ESP

Reisepass

P3, P5

,

ESP

Aufenthaltstitel

RP19

,

FRA

ID

I5

,

FRA

Reisepass

P3

,

ITA

ID

I7, I6

,

ITA

Aufenthaltstitel

RP1, RP4,RP5, RP6

,

MEX

Reisepass

P6

,

PER

Reisepass

P6

,

VEN

Reisepass

P6

,

Abgleich des Nachnamens


  • Der Nachname des Unterzeichners/der Unterzeichnerin muss genau entweder mit dem Geburtsnamen oder dem Nachnamen übereinstimmen. Wenn der/die Unterzeichner:in sowohl den Geburts- als auch den aktuellen Nachnamen im Feld „Nachname“ des Ausweisdokuments hat, sollte nur einer von beiden angegeben werden. Im folgenden Beispiel kann entweder „GABLER“ oder „MUSTERMANN“ als Nachname der Unterzeichnerin verwendet werden. Die Angabe des zusammengesetzten Nachnamens aus Geburtsname-Nachname „GABLER-MUSTERMANN“ führt jedoch zu einer fehlgeschlagenen Identifikation. Beachten Sie, dass Nachnamen mehrere Partikel haben können (z.B. wird „VAN DEN DRIES“ erfolgreich als ein einziger Nachname erfasst).

  • Beim Namen, der auf dem Signaturzertifikat verwendet wird, handelt es sich um den angegebenen Namen – das kann der Geburtsname oder der aktuelle Nachname sein, solange der Identitätsabgleich zwischen der angegebenen Identität und dem Ausweisdokument ein positives Resultat ergibt.

Ehren-/Adels-/Doktortitel


  • Einige Bürger:innen europäischer Länder haben Ehrentitel (z. B. „Baron“, „Dr.“). Diese Ehrentitel werden im Feld „Nachname“ ihres Ausweisdokuments vor dem Nachnamen angezeigt. Solche Titel dürfen nicht in den Unterzeichnerdaten angegeben werden. Nur die Vor- und Nachnamen müssen zum Abgleich mit dem Ausweisdokument angegeben werden.

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